Der Landtag NRW hat im Juli 2025 die Gemeindeordnung geändert und die rechtliche Grundlage für die Wahl und die Arbeit der Integrationsräte neu aufgestellt.

Der Name hat sich nun vom Integrationsrat zum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
geändert. 

Der Landesintegrationsrat hatte sich für eine Umbenennung eingesetzt, damit der Name der Gremien stärker als bisher deren Aufgabenspektrum widerspiegelt. Denn längst geht es nicht mehr nur um Integration. Viele Menschen mit internationaler Familiengeschichte leben schon seit vielen Jahren in Deutschland oder sind hier geboren. Trotzdem müssen sie tagtäglich um gleichberechtigte Teilhabe kämpfen. Der Begriff Chancengerechtigkeit im Namen der Gremien steht für diesen Einsatz und zugleich für einen potenzialorientierten Politikansatz, der die positiven Aspekte unserer vielfältigen Gesellschaft fokussiert.